Hausordnung

Hausordnung der Gutenbergschule Wiesbaden

1. Präambel

Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln notwendig. Sie formulieren Grundsätze des Zusammenlebens und des Verhaltens in unserem Lebensraum. Ihre Beachtung trägt wesentlich dazu bei, dass wir uns in unserer Schule wohl fühlen.

Die Regeln dieser Hausordnung sind von einem Ausschuss aus Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern gemeinsam erarbeitet und von allen Teilen der Schulgemeinde akzeptiert worden. Sie gelten verbindlich und können nur durch Beschluss aller Teile der Schulgemeinde (SV, Schulelternbeirat, Gesamtkonferenz und Schulkonferenz) verändert werden.

Die Hausordnung wird in allen Klassen und Kursräumen ausgehängt und in der Homepage der Gutenbergschule unter der Adresse www.gutenberg-gym.de veröffentlicht. In dieser Homepage sind weitere Details vieler schulischer Belange und Abläufe nachlesbar. Die Klassen- bzw. Kurssprecher sind dafür verantwortlich, dass ein Exemplar der Hausordnung in den Räumen aushängt.

 

2. Grundsätze für den Umgang miteinander

Wir verpflichten uns,

  • die Würde des anderen zu achten, ihn in seiner Persönlichkeit zu respektieren,
  • Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen,
  • das Eigentum der anderen rücksichtsvoll zu behandeln,
  • Konflikte im Gespräch miteinander zu lösen.

 

3. Verhalten im Klassen- und Fachraum

Die Schule soll auf das Leben vorbereiten. Daher werden im Klassen- und Fachraum Umgangsformen und Verhaltensweisen gepflegt, die auch außerhalb der Schule selbstverständlich sind.

Um ein störungsfreies Unterrichtsgespräch zu gewährleisten, sind Essen, Trinken und Kaugummikauen ausschließlich in den Pausen gestattet.

Kaugummis gehören in die Mülleimer und nicht auf den Boden bzw. das Mobiliar.

Diese Regeln unterstützen zugleich die Ordnung und Sauberkeit in den Klassen- und Fachräumen (siehe Punkt 4).

Handys müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut sein. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingezogen und muss von einem Elternteil abgeholt werden.

Die Schule ist in angemessener Kleidung zu betreten.

Schülerinnen und Schüler dürfen die Fachräume, i. b. die Sporthallen, nur unter der Aufsicht von Lehrkräften betreten.

4. Ordnung und Sauberkeit in der Schule

Grundsätzlich hat jeder mit schulischen Gegenständen, Lehr- und Lernmitteln schonend umzugehen und das Schulgebäude und -gelände sauber zu halten.

4.1       Klassenräume

Das Aufräumen und Säubern der Klassenräume wird von den Schülerinnen und Schülern am Ende der letzten Unterrichtsstunde bzw. der letzten Stunde im Unterrichtsraum bei folgendem Fachraumunterricht am Vormittag übernommen. Klasse und Klassenlehrer bestimmen einen wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst für diese Aufgabe; dies wird im Klassenbuch vermerkt.

Er sorgt für:

  • die Sauberkeit des Raumes, das Schließen der Fenster und das Ausschalten des Lichts.
  • Darüber hinaus ist jede Schülerin und jeder Schüler verpflichtet,
  • die Stühle hochzustellen, und auf bzw. unter seinem Tisch die Abfälle zu beseitigen.
  • In den Kursräumen der Oberstufe wird hinsichtlich der Sauberhaltung gleichermaßen verfahren, wobei zur Reinigung auch die Tutorenstunde herangezogen werden kann.

Der jeweilige Fachlehrer der letzten Unterrichtsstunde stellt genügend Zeit (ca. 3-5 Minuten) zur Verfügung, wobei die Unterrichtszeit nicht überschritten werden darf. Er sorgt auch für das Abschließen des Raumes.

4.2       Fachräume

Das Säubern der Tische und Plätze in den Fachräumen erfolgt durch den Ordnungsdienst und die einzelnen Schülerinnen und Schüler je nach Bedarf und nach Anweisung des jeweiligen Fachlehrers.

Die Reinigung und Komplettierung der Geräte und Übungsplätze erfolgt in regelmäßigen Abständen in jedem Schulhalbjahr durch dazu benannte Kurse und Klassen.

4.3       Hof

Die Reinigung des Hofes geschieht durch einen von der Schulleitung bestimmten Ordnungsdienst (Klassen 5-11) in den beiden großen Pausen. Müllzangen und Eimer werden im Sekretariat abgeholt und dorthin nach erfolgter Reinigung wieder zurückgebracht.

 

5. Müllreduzierung und -vermeidung

Zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist die Vermeidung bzw. Reduzierung von Müll unabdingbar, wobei bei der Beseitigung das Verursacherprinzip gelten/angewendet werden soll. Durch ein solches Verhalten wird die Arbeit derjenigen Schülerinnen und Schüler erleichtert und unterstützt, die für den Ordnungsdienst eingeteilt worden sind.

Daher achten Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Eltern darauf, besonders Getränke in Einwegverpackungen und aufwendig verpacktes Essen zu vermeiden. Statt dessen wird empfohlen, für Getränke Mehrwegflaschen und für das Essen Frühstücksboxen mitzubringen.

Das Altpapier ist in jeder Klasse bzw. in den Kursräumen getrennt zu sammeln.

Unrat gehört stets in die bereitgestellten Abfalleimer.

 

6. Informationen zur Organisation des Schulbetriebes

6.1. Unterricht und Pausen

Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Stunde 08.10 Uhr – 08.55 Uhr

2. Stunde 09.00 Uhr – 09.45 Uhr

15 Minuten Pause

3. Stunde 10.00 Uhr – 10.45 Uhr

4. Stunde 10.50 Uhr – 11.35 Uhr

15 Minuten Pause

5. Stunde 11.50 Uhr – 12.35 Uhr

6. Stunde 12.35 Uhr – 13.15 Uhr

Nachmittagsunterricht

7./8. Stunde 13.30 Uhr – 15.00 Uhr

9./10. Stunde 15.00 Uhr – 16.30 Uhr

11./12.Stunde 16.30 Uhr – 18.00 Uhr

Mit dem ersten Klingelzeichen begeben sich die Lehrerinnen und Lehrer und die Schülerinnen und Schüler vom Lehrerzimmer bzw. vom Schulhof in den Klassen- oder Fachraum. Beim zweiten Klingelzeichen beginnt der Unterricht.

Die Unterrichts- und Pausenzeiten müssen pünktlich eingehalten werden. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 8 verlassen in den großen Pausen ihre Klassenräume und gehen auf den Hof. Die Klassenräume werden von der Lehrkraft am Ende der Stunde abgeschlossen. Bei Regenwetter können die Schüler in den Klassenräumen bleiben. Dann ertönt ein mehrmals unterbrochenes Klingelzeichen.

Fachräume und Turnhalle dürfen nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden. Sie müssen auch in den Regenpausen geräumt werden. Das gilt ebenso für die Räume 403, 404, 416 und 417.

Nur Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 – 13 dürfen in den Pausen oder Zwischenstunden das Schulgrundstück verlassen. Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler besteht die Pflicht, sich das Verlassen des Schulgrundstücks vom Fachlehrer oder aufsichtsführenden Lehrer genehmigen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor 07.45 Uhr in der Schule eintreffen, steht der Raum 107 als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten.

Schülerinnen und Schüler, die noch Nachmittagsunterricht haben, können die durch Aushang bekannt gegebenen Aufenthaltsräume benutzen.

Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten.

Alle gefährlichen Aktivitäten (z.B. Skateboard fahren, Radfahren, Spielen mit festen Bällen, Schneeball werfen u.ä.) und das Mitbringen potentiell gefährlicher Gegenstände (z.B. Messer, Laserpointer u.ä.) ist untersagt.

6.2. Anwesenheitspflicht/Unterrichtsversäumnisse

Für alle Schüler besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen außer vor oder im Anschluss an die Ferien können von der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter oder von der Tutorin oder dem Tutor ausgesprochen werden. Für alle anderen Beurlaubungen ist der Schulleiter zuständig, insbesondere für Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien.

Bei Schulversäumnissen haben die Erziehungsberechtigten dies der Schule am ersten Tag telefonisch oder per Email mitzuteilen. Spätestens am dritten Versäumnistag ist der Grund des Fernbleibens schriftlich mitzuteilen. In Zweifelsfällen kann der Schulleiter verlangen, dass eine Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dessen Kosten die Unterhaltspflichtigen zu tragen haben.

Diese Regelung gilt auch für die volljährigen Oberstufenschülerinnen und -schüler.

Sind die Gründe für das Fernbleiben einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht im vorhinein bekannt (z.B. Familienfeiern, Führerscheinprüfung, vereinbarte Arztbesuche), so ist der Antrag auf Beurlaubung rechtzeitig vor der Abwesenheit zu stellen.

Folgende Verfahrensweisen werden daher an der Gutenbergschule praktiziert:

  • Nachträgliche Entschuldigungen von Versäumnissen, die der Schüler/die Schülerin selbst zu vertreten hat, die also vorher bekannt waren, werden nicht anerkannt. Solche Versäumnisse werden als unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht im Zeugnis dokumentiert.
  • Wird der Grund für nicht selbst zu vertretendes Fernbleiben vom Unterricht nicht spätestens am dritten Versäumnistag oder überhaupt nicht mitgeteilt, wird von Seiten der Schule nicht nachgefragt, sondern in der Regel das Fehlen als unentschuldigt im Zeugnis dokumentiert.
  • Regelung zur Befreiung vom Sportunterricht:
    • bis zu vier Wochen hat der Fachlehrer,
    • bis zu drei Monaten hat der Schulleiter,
    • ab drei Monaten hat der Amtsarzt die Möglichkeit auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin, vom Sportunterricht zu befreien.
  • Bei der Teilnahme an schulsportlichen Wettkämpfen sind Schüler und Schülerinnen grundsätzlich von der Teilnahme am Unterricht befreit. Zusätzliche Entschuldigungen sind nicht nötig, es werden keine Fehlzeiten dafür eingetragen.

6.3. Feueralarm

Die Anzeige geschieht durch ein ununterbrochenes Klingelzeichen. Fluchtwege und Sammelplätze sind in jedem Klassenraum ausgehängt. Klassenbücher, Kursberichtshefte sind mitzunehmen, Fenster zu schließen, Türen zuzumachen, aber nicht abzuschließen.


6.4. Büchereien

Die Öffnungszeiten der Büchereien werden durch Aushang bekannt gegeben.

Die Ausleihe und Rückgabe der Lehrbücher geschieht durch die Schülerinnen und Schüler.

Am Anfang und am Ende eines Schuljahres werden Büchereizeiten für die einzelnen Klassen festgelegt.

Die Lehrerbücherei ist in den Schränken im hinteren Teil des Lehrerzimmers untergebracht. Ausleihen sind in den bereitliegenden Karteikarten einzutragen. Lexika für Fremdsprachenarbeiten sind dort ebenfalls auszuleihen.

6.5. Betriebspraktikum

In der Jahrgangsstufe 10 wird ein dreiwöchiges Betriebspraktikum nach den Herbstferien durchgeführt.

6.6. SV-Stunde/Klassenleiterstunde/Monatsgespräch

SV-Stunden werden wöchentlich einmal nach festgelegtem Plan in den Klassen 7 – 11 durchgeführt und sind vom jeweiligen Fachlehrer zu beaufsichtigen. In den Klassen 5 und 6 findet lt. Stundenplan wöchentlich eine Klassenleiterstunde statt.

Wird die SV- oder Klassenleiterstunde von der Klasse nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommen, findet der planmäßige Unterricht statt.

Die SV-Stunde findet nur statt, wenn der Klassensprecher vor dem nächsten Termin die Tagesordnung dem Klassenleiter vorgelegt und dieser sie abgezeichnet hat. In der SV-Stunde werden die Anliegen der Klasse unter der Leitung des Klassensprechers bzw. der Klassensprecherin besprochen. Er bzw. sie informiert die Klasse über die Maßnahmen und Entscheidungen der Schülervertretung. Umgekehrt können aber auch die Vorstellungen der Klasse über den Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin in die Schülervertretung eingebracht werden.

Nach Vereinbarung mit der SV findet monatlich ein Gespräch zwischen Schulleiter und den SV-Vertretern im Schulleiterdienstzimmer statt. Gäste sind willkommen.

6.7. Elternabende

Zum ersten Elternabend der Klassen 5 lädt der Klassenleiter nach vorgegebenem Plan ein. Spätere Elternabende werden vom Klassenelternbeirat nach Absprache mit dem Klassenleiter und dem Hausmeister einberufen.

Elternabende finden im Neubau jeweils in der ersten und dritten Woche des Monats dienstags, in der zweiten und vierten Woche donnerstags statt.

6.8. Erste Hilfe-Kurse

Erste-Hilfe-Kurse können auf Antrag des Klassenleiters bei der Schulleitung durchgeführt werden.

6.9. Stundenplan/Vertretungen/Mitteilungsbuch/Reservierung von Räumen/Hitzefrei

Vertretungen, Ausfall von Stunden, Raumänderungen etc. werden im Vertretungsbuch, das im Lehrerzimmer ausliegt, so früh wie möglich angezeigt, um sicherzustellen, dass die Lehrkräfte vor Unterrichtsbeginn bzw. vor dem Verlassen des Schulgebäudes den Vertretungsplan einsehen, abzeichnen und ggf. die betreffenden Klassen informieren können.

Für Schüler werden diese Informationen im Glaskasten im Erdgeschoss, soweit notwendig, ausgehängt.

Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft zum Unterricht ist das Sekretariat zu informieren.

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist es auch im Einzelfall nicht möglich, dass Lehrkräfte den Stundenplan ohne Zustimmung der Schulleitung verändern. Alle Unterrichtsveranstaltungen, die unplanmäßig und einmalig in anderen Räumen stattfinden, werden von der betreffenden Lehrkraft dem stellvertretenden Schulleiter mitgeteilt.

Termine in der Aula, in den Räumen 203 und 210 (Multimediaräume) und im CDI sowie Schlüsselausleihen werden in den im Sekretariat ausliegenden Kalender eingetragen.

Mitteilungen über “Hitzefrei” werden am Sekretariat ausgehängt.

6.10. Klassenbücher/Kursberichte/Notenlisten

In den Klassen 5 – 11 werden durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Klassenbücher geführt. In den Kursen führt jede Kursleiterin und jeder Kursleiter ein Kursberichtsheft pro Halbjahr. Klassenbücher sind nach Unterrichtsende im Sekretariat abzugeben, Kursberichtshefte werden am Halbjahresende dem Schulleiter ausgehändigt.

Die Klassenleiter und Klassenleiterinnen sind dafür verantwortlich, dass Eintragungen im Klassenbuch ordnungsgemäß erfolgen.

Im Klassenbuch dürfen die folgenden Daten erfasst werden:

  • Schülerverzeichnis
  • Namen und Vornamen
  • Teilnahme an nicht im Klassenverband erteiltem Unterricht
  • Versäumnisse
  • Angaben über stunden- oder tageweise Unterrichtsversäumnisse (entschuldigt/unentschuldigt), Verspätungen
  • Stundenplan
  • Verzeichnis der in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer: Namen, Unterrichtsfächer mit planmäßiger Wochenstundenzahl
  • Unterrichtsdokumentation, Stunden- oder Wochenbericht unter Angabe der Unterrichtsinhalte oder Unterrichtsziele
  • Schulische Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Wandertage, Klassenfahrten usw.

Darüber hinaus gehende Eintragungen sind nicht zulässig.

In den Klassen 5-11 werden die Noten der Klassenarbeiten in die im Sekretariat ausliegenden Notenlisten vom jeweiligen Fachlehrer eingetragen.

6.11. Lehrerzimmer/Sprechzimmer/Elternsprechtag

Folgende Lehrerzimmer stehen zur Verfügung: Raum 207/208, Lehrerstützpunkt für Chemie und Physik im Neubau, Lehrerstützpunkt 114, Räume 214a, 320, 323.

Schülerinnen und Schülern ist das Betreten der Lehrerzimmer grundsätzlich nicht gestattet. In der zweiten großen Pause sollen keine Störungen des Lehrerzimmers erfolgen.

Bücher, Atteste etc. können durch Schülerinnen und Schüler im Sekretariat abgegeben werden.
Klassenarbeiten dürfen im Lehrerzimmer nicht nachgeschrieben werden.

Den Lehrern stehen für die Sprechstunde die Sprechzimmer Räume 201 und 202 zur Verfügung. Falls diese belegt sein sollten, kann auch der Raum 204 genutzt werden.

Falls keine Voranmeldung für die Sprechstunde vorliegt, besteht dennoch Anwesenheitspflicht für die Lehrkräfte.

Ein Elternsprechtag findet jedes Jahr an einem Freitagnachmittag im Februar, nach Absprache mit dem Schulelternbeirat, statt.

6.12. Aufsichten

Die Lehrer sind zur Aufsicht verpflichtet. Die Unterrichts- und Pausenzeiten sowie die Aufsichtszeiten sind pünktlich einzuhalten.

Die Aufsichtsführung wird im Lehrerstundenplan geregelt. Er ist von den Lehrkräften gegen zu zeichnen.

Die Aufsichtszeit beginnt 15 Minuten vor Beginn der ersten Stunde. Im Erdgeschoss Süd fängt die Aufsicht bereits um 7.40 Uhr an.

6.13. Schließanlage

Schlüssel der zentralen Schließanlage dürfen der Schülerschaft nicht überlassen werden. Für die bei eventuellem Verlust eines Schlüssels der Schließanlage entstehenden hohen Kosten haftet die verantwortliche Lehrkraft.

6.14. Medienausleihe

Filme, Tonbandkassetten, Videobänder können über die hierfür zuständige Lehrkraft bei der Stadtbildstelle ausgeliehen werden. Sie werden montags geliefert und sind am Ende der Woche wieder zur Abholung in Raum 319a abzugeben. Videogeräte sind in den Räumen 114, 214a und 319a und im 4. Stock der Schule deponiert. Die Schlüssel hierfür sind im Lehrerzimmer nach Eintrag in eine Liste verfügbar. Ein weiteres tragbares Videogerät sowie CD-Player, Kassettenrecorder, Diaprojektor, tragbare Overheadprojektoren, Beamer und Notebooks sind im Sekretariat deponiert und dort zu entleihen. Zur Vorbestellung der im Sekretariat befindlichen Geräte ist eine Eintragung mit Raumangabe im Kalender im Sekretariat erforderlich.

6.15. Öffnungszeiten des Sekretariats für Schülerangelegenheiten

Für Schülerangelegenheiten ist das Sekretariat täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

6.16. Abmeldung vom Religionsunterricht

Der Austritt aus dem Religionsunterricht ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen in der Regel nur am Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr möglich. Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und ist für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr von den Eltern zu unterschreiben.

 

7. Pädagogische Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Die im folgenden vorgeschlagenen pädagogischen Maßnahmen verstehen sich als Ergänzung und Konkretisierung der im “Erlass über Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen” (siehe auch Hessisches Schulgesetz § 82) angeführten Vorschläge in Bezug auf Übertretungen dieser Hausordnung.

Sie folgen den Grundsätzen dieses Erlasses, der festlegt, dass pädagogische Maßnahmen “der Entwicklung des Lern- und Leistungswillens der Schülerin oder des Schülers und der Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln nach den Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität” dienen sollen.

Bei einmaligem Verstoß gegen die Hausordnung führt der Lehrer/die Lehrerin ein Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin und verweist auf den Verstoß gegen die Hausordnung. Bei wiederholten Verstößen erhält der/die Betreffende eine Sonderaufgabe, bei schwerwiegenden Verstößen ist die Klassenkonferenz einzuschalten.

Sonderaufgaben können sein,

  • den angerichteten Sachschaden wieder zu beheben,
  • dem “Opfer” einen Entschuldigungsbrief zu schicken,
  • einen Lehrausflug oder einen Wandertag vorzubereiten
  • einen Theater-. oder Kinobesuch für die Klasse zu organisieren,
  • in den Pausen das Alpinum zu pflegen (Unkrautbeseitigung / Wässerung etc.),
  • den Ordnungsdienst beim Aufräumen und Säubern der Klasse bzw. des Hofes zu unterstützen,
  • ein Konzept zum Verschönern des Klassenraumes zu entwickeln und in der SV-Stunde zur Diskussion zu stellen.

Im Gegensatz zu pädagogischen Maßnahmen sind Ordnungsmaßnahmen nur bei erheblicher Störung des Schul- und Unterrichtsbetriebs, bei Gefährdung der Sicherheit beteiligter Personen oder Verursachung erheblicher Sachschäden anzuwenden. Die Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen trifft der Schulleiter oder die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

8. Kriterien für Erteilung von Noten im Arbeits- und Sozialverhalten

8.1       Arbeitsverhalten
1. Ich beteilige mich aktiv am Unterricht und passe auf
2. Arbeitsaufträge führe ich konzentriert, zügig und selbständig aus
3. Meine Hausaufgaben erledige ich vollständig und ordentlich
4. Ich führe meine Hefte und Ordner vollständig und ordentlich und bringe alle benötigten Materialien mit
5. Ich halte mich an Regeln, Termine und Vereinbarungen

8.2       Sozialverhalten
1. Ich achte meine Mitmenschen, bin höflich und äußere mich nicht abfällig oder beleidigend
2. Ich bin hilfsbereit und unterstütze meine Mitschüler
3. Ich verhalte mich bei Konflikten sachlich, ehrlich und trage zu einer friedlichen Lösung bei
4. Ich übernehme Aufgaben für die Gemeinschaft und erledige sie zuverlässig
5. Ich halte mich an die Hausordnung und die Klassenregeln

Für die Noten im Arbeits- und Sozialverhalten gelten die Kriterien für die Notenerteilung von 1 bis 6 für die Sachfächer.

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