Wahlunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2008/2009 in die Klassen 5 eingetreten sind, müssen zusätzlich zum Pflichtunterricht noch 5 weitere Jahreswochenstunden besuchen. Die Belegung dieser Stunden erfolgt in den Klassen 5 bis 9.

Für die Abdeckung des Wahlunterrichts von 5 Wochenstunden wird folgendes festgelegt:

  1. Für alle Schülerinnen und Schüler wird die zusätzliche Wochenstunde im Fach Englisch angerechnet.
  2. In den Klassen 5 – 7 können höchstens zwei Wochenstunden für den Wahlunterricht angerechnet werden.
    Dies können sein: Bilingualer Sachfachunterricht, Chor, Orchester, Theater, Talentfördergruppen Sport, Förderunterricht, Angebote bei der Nachmittagsbetreuung, AGs, …
  3. Ab der Klassenstufe 8 bietet die Schule im Rahmen des Wahlunterrichts eine Vielzahl von Möglichkeiten an.
    So kann als dritte Fremdsprache zwischen den Fächern Latein, Russisch, Italienisch und Spanisch gewählt werden. Die Wahl der dritten Fremdsprache ist verbindlich für die Jahrgangsstufen 8 und 9 (Erlassvorschrift).
    Wird eine dritte Fremdsprache nicht betrieben, so können zurzeit Chor, Orchester, Theaterspiel, Kunst, Physik, Biologie, Chemie oder EDV gewählt werden.
    In den naturwissenschaftlichen Fächern steht dabei die Durchführung von Schülerexperimenten im Vordergrund.
  1. Unterricht kann nur dann als Wahlunterricht angerechnet werden, wenn dieser von qualifiziertem Personal (Schulleiter entscheidet hierüber) unterrichtet wird.
  2. Die Schülerinnen und Schüler führen über die Teilnahme der erbrachten Wochenstunden ein Portfolio, von dem eine Kopie am Ende jedes Schuljahres in die Schülerakte kommt. Die Klassenleiterinnen und Klassenleiter der Jahrgänge 8 und 9 überwachen, ob die Stundenvorgaben und die in dieser Anordnung gemachten Vorgaben eingehalten werden können.

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