Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums zur Handynutzung

Zum Jahreswechsel  hat das Hessische Kultusministerium über die Staatlichen Schulämter ein Empfehlungsschreiben für Eltern zur Nutzung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche an die Schulen verteilt. Er orientiert sich inhaltlich an dem Elternbrief, den das Staatliche Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden im Dezember 2016 herausgegeben hat. Die GBS verteilt ein ähnliches Schreiben bereits seit 2013 an die Eltern der kommenden Fünftklässler.

=> Elternbrief Mobiltelefone des Hessischen Kultusministeriums 2018

Das Schreiben wurde in Zusammenarbeit mit der AG Jugendmedienschutz (http://jugendmedienschutz.bildung.hessen.de/) erarbeitet, der ich angehöre, und ist vor allem zur Information der Eltern von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen und in der Unterstufe gedacht.

Kernaussagen des Elternbriefs:

  • Grundschüler brauchen im Normalfall gar kein Handy
  • Ab der 5. Klasse ist ein einfaches Handy ohne Internetzugang zu empfehlen
  • Ein reflektierter und vorsichtiger Umgang mit dem Internet ist erst bei Jugendlichen ab ca. 14 Jahren zu erwarten
  • Kinder- und Jugendzimmer sollten nachts handyfrei sein, um ausreichenden, ungestörten Schlaf zu gewährleisten
  • Medienerziehung ist wichtige eine Elternaufgabe, bei der man auch seine Vorbildrolle bezüglich der Mediennutzung im Blick haben sollte.

Statt dem im Schreiben angegeben IT-Fachberater Lothar Spieß, der an mich weiterverweisen würde, können Eltern sich gerne auch direkt an mich wenden.

Günter Steppich