Wahlunterricht in der Sek I

Wahlunterricht bei fünfjähriger Mittelstufe (G8)

Alle Schülerinnen und Schüler, die bis zum Schuljahr 2015/2016 in die Klassen 5 eingetreten sind, müssen gemäß Schulgesetz zusätzlich zum Pflichtunterricht noch fünf weitere Jahres­wochenstunden besuchen. Die Belegung dieser Stunden erfolgt in den Klassen 5 bis 9. Über das „Nimm-Zwei“-Fremdsprachenmodell der GBS ist bereits eine Stunde im Fach Englisch abgedeckt, die in Stufe 7 angerechnet wird.

Für die Abdeckung der restlichen vier Wochenstunden ist Folgendes festgelegt:

In den Klassen 5 – 7 können höchstens zwei Wochenstunden für den Wahlunterricht angerechnet werden. Dies können bilingualer Fachunterricht in Erdkunde (die Zusatzstunde), Chor, Orchester, Theater, Talentfördergruppen Sport, Förderunterricht oder spezielle Angebote in der Nachmittags­betreuung sein, die mit einem „W“ gekennzeichnet wird.

Ab der Klassenstufe 8 bietet die Schule im Rahmen des Wahlunterrichts eine Vielzahl von Mög­lichkeiten an. So kann als dritte Fremdsprache zwischen den Fächern Latein, Russisch, Italienisch und Spanisch gewählt werden. Die Wahl der dritten Fremdsprache ist verbindlich für die Jahrgangsstufen 8 und 9. Der Unterricht findet drei­stün­dig statt und ist in der Regel mit einem Austausch verbunden (St. Petersburg; Rom; Madrid). Die Fremdsprachen können nicht nach der Stufe 8 abgewählt werden.

Wird keine dritte Fremdsprache gewählt, so können zurzeit Rhetorik, Chor, Orchester, Dar­stel­lendes Spiel, künstlerisches Gestalten & Werken, Naturwissenschaften (Kurse mit biologisch-chemischem und Kurse mit physikalisch-technischem Schwerpunkt) oder Informatik belegt werden. In den natur­wissenschaftlichen Fächern steht dabei die Durchführung von Schülerexperimenten im Vordergrund. Die Teilnahme an der Talentförderung Sport kann u.U. anerkannt werden. Diese Wahlkurse werden zweistündig unterrichtet; sie können bei Erfüllung der Gesamtstundenzahl nach der Stufe 8 abgewählt werden.

Ein Merkzettel mit Informationen über alle Kursangebote in den Stufen 8 und 9 ist im Sekretariat erhältlich.

Über diese Wahlfächer werden zwei weitere Wochenstunden abgedeckt. Ebenso kann die Zusatzstunde im bilingualen Fachunterricht in Geschichte (Stufe 8) angerechnet werden, ohne dass damit eine Befreiung von der Wahl eines der obengenannten Fächer für die Stufe 8 verbunden ist. Politik & Wirtschaft in Stufe 9 kann nicht angerechnet werden, da hier auch der nichtbilinguale Unterricht dreistündig erteilt wird

Unterricht kann nur dann als Wahlunterricht angerechnet werden, wenn dieser von qualifiziertem Personal unterrichtet wird. Die Entscheidung hierüber liegt beim Schulleiter.

Die Schülerinnen und Schüler führen über die Teilnahme der erbrachten Wochenstunden ein Nach­weisheft, in dem die Lehrkräfte die Unterrichtsteilnahme per Unterschrift bestätigen. Die Klassenleiterinnen und Klassenleiter der Jahrgänge 5 bis 9 kontrollieren die Führung dieses Heftes halbjährlich.

Wahlunterricht bei sechsjähriger Mittelstufe (G9)

Alle Schülerinnen und Schüler, die ab Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 5 eingetreten sind, belegen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Wahlunterricht und erfüllen damit vollständig ihre Belegverpflichtung. Die Möglichkeit einer Anrechnung von Stunden entfällt, ebenso die Notwendigkeit des Führens eines Nachweisheftes. Über die zur Wahl stehenden Angebote wird in Jahrgangsstufe 8 jeweils rechtzeitig informiert.